Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.
Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich ca. 900m vom Festivalgelände entfernt: Bahnhof Kirchenlaibach
Fahrpläne entnimmst du bitte aktuell von folgender Internetseite der Deutschen Bahn:
Fahrplan
Unser Tipp: Speichersdorf liegt im Verkehrsgroßraum Nürnberg (https://www.vgn.de/tickets/tagesticket-plus/)
• Allgemeine One Way Regelung, dh. ein gültiges Ticket erlaubt nur den einmaligen
Zutritt zum Open Air Gelände.
• Ein Wiedereinlass ist somit leider nicht möglich. In dringlichen Ausnahmefällen wendet
Euch bitte an unser Securitypersonal.
Grundsätzlich gilt das Jugendschutzgesetz. Leider ist es nicht möglich unter 16 Jahren
mit uns zu feiern.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die
Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände
Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort
abgebrochen.
Absperrungen sind als Absperrungen gedacht und nicht als Aufforderung zum
Drüberklettern. Ihr befindet Euch in einem Landschaftsschutzgebiet, vermeidet Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Haltet Eure Umwelt sauber!
Notfalleinsatzkräfte sind vor Ort über die Streifen des Ordnungsdienstes und des BRKs sowie über 112 und 110 erreichbar.
Auf dem gesamten Festivalgelände besteht Glasverbot. Die Verletzungsgefahr durch
Glasbruch und die Gefahr eines Brandes sind leider sehr hoch. Sollte bei einer
Kontrolle festgestellt werden, dass Ihr Glasflaschen mit Euch führt, so werden diese
durch den Ordnungsdienst eingezogen.
Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
1. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
2. Bitte passt auf Euer Bändchen auf. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
Damit der Festivalbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird,
bitten wir alle Festivalbesucher um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe
in Notfällen. Jeder sollte hier seinen persönlichen Beitrag dazu leisten, denn über
allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festivalbesucher. Daher liegt das
Hausrecht während des gesamten Festivals beim Veranstalter und seinen beauftragten
Dritten. Den Weisungen des Ordnungsdienstes des Veranstalters ist unbedingt Folge
zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweisen geahndet.
Für Schäden haftet der Veranstalter nicht. Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiterhin gilt der Ausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Weiterhin sind Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Haftungsausschluss ausgenommen.
Sonstiges
Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.
Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.